Meldestelle für Anhaltspunkte von Gesetzesverstößen und Missständen im Unternehmen

Nolte Küchen legt bei eigenem Verhalten und unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen im In- und Ausland größten Wert auf die Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze, Regelungen und der selbstauferlegten Compliance-Verhaltensgrundsätze. Unser Anspruch ist es, jegliche Risiken auszuschließen, welche unsere Integrität gefährden und unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern oder Kunden schaden können. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, ist es daher wichtig, dass wir Kenntnis von Compliance-Verstößen erlangen.


Nolte Küchen bietet hierfür allen Mitarbeitern und außenstehenden Dritten die Möglichkeit, etwaige Gesetzesverstöße und Missstände bei Nolte Küchen zu melden. Auf Wunsch auch vollkommen anonym. Dabei haben Sie die Möglichkeit, entweder an Nolte Küchen direkt oder an SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt, zu melden. Die Meldung ist für Sie in beiden Fällen kostenfrei. Alle eingehenden Meldungen werden umgehend geprüft. Verdachtsfälle werden untersucht und Verstößen wird nachgegangen. 


Zur Meldung unmittelbarer Gefahren für Leib und Leben wenden Sie sich im Zweifel bitte telefonisch an die zuständigen Rettungskräfte. Bitte sehen Sie ferner von Kundenanfragen oder Beschwerden zu Produkten von Nolte Küchen über dieses Portal ab und wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihren Händler. Bitte beachten Sie schließlich, dass bewusst falsch abgegebene Hinweise straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen für Sie und etwaige Dritte nach sich ziehen können.

Hinweise können über die folgenden Meldekanäle abgegeben werden

Telefonisch

+49 69 976-960-1260

Meldungen können in deutscher und englischer Sprache abgegeben werden.

Postalisch

SZA Schilling, Zutt & Anschütz

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 

Dr. Cäcilie Lüneborg, Rechtsanwältin,

Dr. Stephan Brandes, Rechtsanwalt, 

Taunusanlage 1

60329 Frankfurt

Digitales Hinweisgebersystem (SGP Lumen)

Über das digitale Hinweisgebersystem SGP Lumen können Hinweise vollständig anonym abgegeben werden. Auf Wunsch kann mittels elektronischem Postfach auch ein anonymer Dialog mit unserer Meldestelle geführt werden. Bitte nutzen Sie das digitale Postfach nur, wenn Sie fürchten, durch eine anderweitige Kontaktaufnahme zur Meldestelle persönliche Nachteile zu erleiden, wie zum Beispiel arbeitsrechtliche Sanktionen oder soziale oder wirtschaftliche Benachteiligungen. Das digitale Hinweisgebersystem ermöglicht Meldungen zu Verstößen gegen interne Richtlinien, Gesetze oder Verhaltensgrundsätze unter Wahrung ihrer eigenen Identität. Absolute Anonymität auch in der Korrespondenz ist in jedem Fall technisch garantiert, sofern Sie selbst keine Informationen preisgeben, welche Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Bitte beachten Sie daher folgendes:
Bitte geben Sie keine persönlichen Daten, wie z. B. Ihren Namen oder sonstige Informationen an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über eine sichere Internet-Verbindung kommunizieren. (Dargestellt durch das Schloss-Symbol in Ihrem Browser).
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit nicht den Computer an Ihrem Arbeitsplatz, wenn Ihr Arbeitgeber von dem Sachverhalt betroffen ist, den Sie melden möchten.

SGP Lumen ist ein Produkt von:

SGP Rechtsanwälte

Ziegelländeweg 4
89077 Ulm

info@sgp-lumen.de
www.sgp-lumen.de